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LPO 2008 Vortrag von Rolf-Peter Fu� (Gesch�ftsf�hrer Pferdesportverband Rheinland) am 03.09.2007

Trennung Leistungspr�fungsordnung (LPO) und Wettbewerbsordnung (WBO)
Pferdeleistungspr�fungen gem�� LPO
Breitensportliche Veranstaltungen gem�� WBO
Gestaltung m�glichst liberal f�r die Veranstalter;
damit aber auch mehr Eigenverantwortung;
alle Veranstaltungen Anmeldungs- u Genehmigungspflichtig!
nicht angemeldete Veranstaltungen kosten als Strafe 500€
zu sp�t angemeldete Veranstaltung kosten S�umnisgeb�hr (ca. 16 Wochen vorher)

Breitensportliche Veranstaltungen (BV) gem�� WBO
(S�mtliche Wettbewerbe der alten Kat.C, Vergleichswettk�mpfe, �Spiele“, bei denen eine Platzierung erfolgt)

- Anmeldung bis 6 Wochen vorher
- Einladung an beliebig viele Vereine
- Nenngeld in beliebiger H�he
-Tierarzt, Schmied, Arzt in Rufbereitschaft oder anwesend liegt im eigenen Ermessen
- keine LK- Abgabe
- keine Impfpflicht (keine Pferdekontrolle)
- Richter nur bei Notenvergabe notwendig (Anzahl frei w�hlbar)
- kein Parcourrichter
- Startfolgeregelung frei
- LK Vertreter ja, aber Bericht nur bei Besonderheiten
- keine Ergebnislisten an Landeskommission
- beliebige Regeln k�nnen in die Ausschreibung (z.B. Impfpflicht)

BV1 sind Veranstaltungen mit 5 und weniger Pr�fungen in E
 Kosten: Genehmigung 15 €
 Terminver�ffentlichung im RRP 10€ (optional)
 EDV/NEON 5€ pro Pr�f (optional)
 
BV2 sind Veranstaltungen mit 6 und mehr Pr�fungen in E
 Kosten: Genehmigung 50 €
 Terminver�ffentlichung im RRP 10€ (optional)
 EDV/NEON 5€ pro Pr�f (optional)

 

Die nachfolgende Kommentierung der LPO-�nderungen/-Anpassungen zum 01.01.2008 soll f�r alle am Turniersport beteiligten Personengruppen lediglich einen �berblick zu den relevanten Neuerungen sowie deren Hintergr�nde und Absichten vermitteln. Ma�geblich ist selbstverst�ndlich der gedruckte LPO-Text im Regelwerk – dessen intensives Studium ist f�r die Anwendung und Auslegung in der Turnierpraxis unverzichtbar.

I. Allgemeiner Teil

1 3. Definition und Geltungsbereich der Leistungs-Pr�fungs-Ordnung (LPO)

Der Satz spricht f�r sich: Alle in der LPO erw�hnten Bestimmungen gelten f�r Pferde und Ponys, sofern f�r Ponys nicht ausdr�cklich eine andere Regelung aufgef�hrt ist.
5. Auslagerung aller bisherigen Kat. C-Bestimmungen in die WBO (Wettbewerbsordnung); in Kl. E k�nnen sowohl Wettbewerbe (WB) gem. WBO (ohne Registrierung) als auch Leistungspr�fungen (f�r registrierte Pferde und Teilnehmer) gem. LPO in allen Disziplinen ausgeschrieben werden. (Siehe auch � 3).

2 Genehmigungspflicht und Aufsicht

Die Genehmigung und Beaufsichtigung aller PLS und LP im jeweiligen Zust�ndigkeitsbereich erfolgt durch die jeweilige Landeskommission. Ausnahmen nur noch: Internationale PLS/LP sowie Bundesveranstaltungen/-pr�fungen und von der FN vergebene Veranstaltungen; z. B. Sichtungspr�fungen o. �., hier ist nach wie vor die FN origin�r zust�ndig. Die Wahrnehmung der Landeskommissions- bzw. FN-Aufgaben vor Ort bei PLS geschieht durch einen Landeskommissions- (LK-) oder FN-Beauftragten – je nach Veranstaltungsart – (vgl. auch � 4 – Aufgaben der FN – bzw. � 5 Aufgaben der Landeskommissionen (LK) sowie � 53: FN-LK-Beauftragter)

3 Definition nationaler Breitensportveranstaltungen (BV)und Pferdeleistungsschauen (PLS) - Turniere -

Die Unterscheidung unserer Veranstaltungen und Pr�fungen nach Kategorien (A, B, C) entf�llt k�nftig g�nzlich. Die bisherige teilweise Kategorisierung innerhalb einer Pr�fungsklasse (z. B. M, Kat. A) wird durch das zum Teil bereits �bliche �Sternchen–System“ ersetzt (also M*/M**).

16 4. Registrierung und Identifikation von Turnierpferden

Zur Identit�tskontrolle von Pferden bei Turnieren dient die Abzeichenbeschreibung sowie das Diagramm im Pferdepass – diese m�ssen korrekt ausgef�llt sein! Wenn Identit�tskontrollen im Rahmen von PLS durchf�hrt werden, sind diese vom Turniertierarzt auf den daf�r vorgesehenen Seiten des Passes zu dokumentieren. (vgl. auch entsprechende
Durchf�hrungsbestimmungen.

5. Die Regelungen zur Pony-Messbescheinigung sind nunmehr in Durchf�hrungsbestimmungen gefasst. In Fahr-LP f�r Pferde ist ein Mindeststockma� von �ber 148 cm vorgeschrieben (vgl. auch � 64.3.)

17 Turnierteilnehmer/Altersklassen

Zu den (unver�ndert gebliebenen) Altersklassen-Festlegungen wurden die auch in anderen Sportarten �blichen U16/18/21 etc. Bezeichnungen redaktionell hinzugef�gt.

25 Geldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise

K�nftig kann ein Veranstalter unter verschiedenen Modalit�ten bez�glich der Dotierung von Pr�fungen und der Auszahlung von Geldpreisen ausw�hlen. Dies ist in der Ausschreibung verbindlich festzulegen.
In allen Klassen: Bei Platzierungen von mehr als einem Viertel der Teilnehmer haben die Mehrplatzierten
keinen Anspruch auf einen Geldpreis.
In Pr�fungen bis maximal Kl. M kann gem. Durchf�hrungsbestimmungen wie folgt verfahren werden:

  • nur die an 1. – 4. Stelle Platzierten erhalten den f�r diese Platzierung vorgesehenen Geldpreis
  • es wird lediglich ein festgesetzter Prozentsatz des Geldpreises ausgezahlt
  • es werden keinerlei Geldpreise ausgezahlt.

Die entsprechenden Varianten werden in den TORIS-Abrechnungen f�r die Teilnehmer dokumentiert. Hinsichtlich der Jahres- bzw. Lebensgewinnsummen unserer Turnerpferde wird ein fiktiver Geldpreis (im Sinne von Gewinnsummenpunkten), z. B. f�r die Datensammlung zur Zuchtwertsch�tzung, zugrundegelegt.

27 H�he von Nenngeld, Startgeld, Einsatz

Die H�he des Einsatzes bzw. des Nenn- und Startgeldes bleibt von den o. g. Neuregelungen unber�hrt. Bei Absage von Pr�fungen aufgrund h�herer Gewalt verbleibt der Organisationskostenanteil dem Veranstalter (vgl. auch � 32.4.), lediglich der Preisgeldanteil wird dem Teilnehmer zur�ckerstattet.

34 Nennungsschluss

Der Veranstalter kann k�nftig den Nennungsschluss f�r sein Turnier im Rahmen der Vorgaben entsprechender Durchf�hrungsbestimmungen weitgehend frei festlegen – je nach seinen organisatorischen M�glichkeiten. Sogenannte �Late Entry-Turniere“ d�rfen nur an einem Tag stattfinden und maximal 8 LP umfassen.

37 Ergebnislisten, Meldung der Ergebnisse

Zus�tzlich ist ab 2008 neben den bisherigen Ergebnisunterlagen die �bersendung einer TORIS Ergebnisdatei per E-Mail oder als Diskette verbindlich vorgesehen.

30 Genehmigung und G�ltigkeit der Ausschreibungen u.
38 Registrierung der Ergebnisse und Ver�ffentlichung

Im Kalender, dem offiziellen Mitteilungsorgan der FN, sind k�nftig nur noch Ausschreibungen und Ergebnisse von LP der Kl. S zu ver�ffentlichen. Die Regelungen zur Ausschreibungsver�ffentlichung in den Landesverbands-Zeitschriften bleiben unver�ndert.

40 Arzt, Tierarzt, Hufschmied

Alle zugelassenen Turniertier�rzte werden k�nftig (wie z. B. Richter und Parcourschefs) in den Landeskommissions-Listen f�r Turnierfachleute gef�hrt.

41 Parcourschef

Die Aufgaben und Zust�ndigkeiten unserer Parcourschefs/-Assistenten und Parcourshelfer wurden (wie schon seit jeher bei den Richtern) zusammengefasst und klar definiert. x x

42 Meldestelle, RechensteIle

K�nftig ist die Nutzung von EDV auf allen PLS vorgesehen, dar�ber hinaus wird ein st�ndiger Internetzugang empfohlen.

43 Zeiteinteilung

Die Zeiteinteilung einer PLS sollte generell im NeOn Turnierkalender ver�ffentlicht werden; f�r Online-Nenner kann dann auf den Postversand der Zeiteinteilung verzichtet werden.

47 Nummernschilder, R�cken-, Gespann- bzw. Arm-Nummern

Die Nummernschilder (Kopfnummern) m�ssen den Vorgaben der neuen Durchf�hrungsbestimmungen entsprechen.

48 Startfolge

Die alphabetische Startreihenfolge ist k�nftig strikt vorgegeben und einzuhalten – Verst��e f�hren zur Disqualifikation (Stichwort: Chancengleichheit) – vgl. auch � 65.2.5. – Lediglich in Basis- und Aufbaupr�fungen (LP f�r junge Pferde) d�rfen Teilnehmer mit mehreren Pferden die Reihenfolge des Starts dieser selbst bestimmen.

51 Pr�fungs- und Vorbereitungspl�tze

In Reitpferdepr�fungen ist die Gr��e des Pr�fungsplatzes auf (im Regelfall) 20 x 60 m bzw. mindestens 20 x 50 m oder auch 25 x 50 m (mindestens 1.000 m�) festgelegt.

52 Verhalten auf PLS und Aufsicht

Der Begriff �unreiterliches Benehmen“ wurde in der gesamten LPO durch �unsportliches Verhalten“ ersetzt.

56 Richtereinsatz

Sobald (z. B. durch die Zeit-/Richtereinteilung) ein Teilnehmer eine eventuelle Besorgnis der Befangenheit eines Richters erkennt, hat er dies dem Veranstalter rechzeitig mitzuteilen

59 Platzierung/Siegerehrung

In diesem Paragrafen werden k�nftig die Begrifflichkeiten �Siegerehrung“ und �Platzierung“ klarer unterschieden; inhaltlich hat sich jedoch nichts ge�ndert.

61 Einspr�che

Das Veranstalter Schiedsgericht wird abgeschafft; wie eigentlich schon immer �blich ist bei Zweifelsf�llen folgendes Procedere vorgesehen:

  • Nachfrage bei der amtierenden Richtergruppe; dementsprechend gegebenenfalls �nderung des Richterspruchs
  • sofern noch erforderlich, m�glichst g�tliche Erledigung durch entsprechendes T�tigwerden des LK-Beauftragten (vgl. auch � 914)
  • sofern keine g�tliche Einigung erzielt wird, hat der LK-Beauftragte den Einspruch dem LK-Schiedsgericht vorzulegen.

63 Teilnahmevoraussetzungen und Leistungsklassen (Reiten/Fahren)/Klassen (Voltigieren)

Die Einstufungskriterien f�r die verschiedenen Leistungsklassen bleiben weitgehend unver�ndert; neu ist (vgl. auch Durchf�hrungsbestimmungen):

  • an LPO-Pr�fungen der Kl. E d�rfen nur Teilnehmer der Leistungsklasse 6 (also Absolventen der Pr�fung zum Reitabzeichen Kl. IV) starten – diese sind weiterhin nat�rlich auch in Kl. A gem. Ausschreibung teilnahmeberechtigt
  • die Mindestwertnote in der Lizenzpr�fung (zus�tzlich zum Erwerb des Reitabzeichens Kl. III) zum Erhalt der Leistungsklasse 5 wurde auf 6.0 – bzw. eine Platzierung in Kl. A – in der betreffenden Disziplin angehoben.

64 Teilnahmeberechtigung der Pferde

Hier wurde nochmals deutlich klargestellt, dass (abgesehen von den unver�ndert gebliebenen Ausnahmen) ein Pferd von ein- und demselben Teilnehmer nur in 2 benachbarten Klassen einer Disziplin je PLS starten darf – das gilt auch f�r Aufbaupr�fungen dieser Disziplin. Also: kein Start eines Reiters in Springpferde M und Springen A bei einer Veranstaltung zul�ssig.

65 Allgemeine Teilnahmebeschr�nkungen von Reitern, Fahrern, Beifahrern, Longenf�hrern und Voltigierern

Die Altersbegrenzungen f�r Fahrer und Beifahrer sind nunmehr in dieser Bestimmung abschlie�end geregelt: Mindestens 14 Jahre m�ssen diese alt sein; bei j�ngeren Teilnehmern muss ein Beifahrer mindestens 18 Jahre alt sein und ein Fahrabzeichen besitzen.

66 2. Allgemeine Teilnahmebeschr�nkungen von Pferden

Dreij�hrige Pferde d�rfen pro Woche nur auf einer PLS starten, beim Turnier selbst ist pro Tag nur eine Pr�fungsteilnahme zul�ssig.
7. Pferde ohne aktuellen Impfschutz sind zu Veranstaltungen (bislang nur Pr�fungen) nicht zugelassen und vom PLS-Gel�nde zu entfernen.

68 / Ausr�stung der Reiter/ Ausr�stung der Fahrer und Beifahrer 69

Bei den Ausr�stungsbestimmungen f�r Reiter und Fahrer gibt es keine grunds�tzlichen Neuerungen. Die Schutzweste ist k�nftig in allen Pr�fungen zugelassen; in Gew�hnungs- und Reitpferdepr�fungen ist der Reithelm f�r alle Altersklassen verpflichtend vorgeschrieben. Stiefelletten und (gleichfarbige) Glattleder-Chaps sind weiterhin erlaubt – allerdings ist k�nftig der Sitz des Sporens reglementiert: Er ist so zu verschnallen, dass der Dorn horizontal bzw. nach unten ausgerichtet ist. Sporen-Sonderreglungen gelten f�r die Vielseitigkeit, diese wurden gem. internationalen Regelwerk aktualisiert.

70 Ausr�stung der Reitpferde

Bei Ausr�stungsgegenst�nden an den Pferden gibt es eine Reihe von �nderungen – ma�geblich sind die Abbildungen bzw. in Zweifelsf�llen die Erl�uterungen in den neuen Durchf�hrungsbestimmungen zu � 70. Nicht mehr erlaubt sind k�nftig in Kl. E bis L (ab Kl. M gilt die bisherige unver�nderte Kat. A Regelung)

  • s�mtliche Gebisse, deren Form nicht den Abbildungen entsprechen; das gilt auch f�r Kunststoffgebisse – auch diese m�ssen entsprechend beschaffen sein.
  • verschiedene Formen von Dreiringe-Gebissen und Springkandaren
  • das �B�gel-Reithalfter“ (der sogenannte �ST-Zaum“ gilt weiterhin als Version des erlaubten Kombinierten Reithalfters)
  • der Gummi-Zungenstrecker
  • der Sto�z�gel
  • s�mtliche Formen des Fliegenschutzes, au�er an den Ohren des Pferdes

In Springpferdepr�fungen ist an den Hinterbeinen ausschlie�lich die beschriebene Form und Anbringung der Streichkappen zul�ssig.
Erlaubt sind k�nftig – neben den in Dressurpr�fungen zul�ssigen Gebissen – in allen Spring LP Kl. E bis L einfach, doppelt oder ungebrochene Pelhams (mit Kinnkette und/oder Sperrriemen) bzw. die ungebrochene Wassertrense, die den Abbildungen der LPO entsprechen.
Diese Liberalisierung soll im Verlauf des LPO Geltungs-Zeitraums (also den n�chsten 4 Jahren)
einer �kritischen Begleitung“ unterzogen werden.
Teilnehmer (und deren Ausbilder!!!) sind aufgerufen, diese Gebisse richtlinienkonform und
am jeweiligen Ausbildungsstand orientiert zu benutzen und anzuwenden!
F�r unsere Richter bedeutet das eine deutlich vereinfachte Kontrollierbarkeit in der
Vorbereitung und im Wettkampf, da die Vielfalt erlaubter Gebisse deutlich reduziert wurde.
Auf die Aufgabe des Richters als �Kontrolleur der Ausbildung“ – gerade was die verwendete
Ausr�stung angeht – kann nicht deutlich genug hingewiesen werden!
71 Ausr�stung der Fahrpferde sowie der Gespanne Vorbemerkung
In den Ausr�stungsbestimmungen Fahren sind die neu auf dem Markt befindlichen Gebisse
mit Leinensteg zu den erlaubten Gebissen hinzugekommen.
Bei den Kutschen ist ja bereits seit Beginn 2007 die aktivierte Lenkverz�gerung/
Drehkranztrense zul�ssig.
Spurbreiten und Gewichtsvorgaben bleiben unver�ndert.
73 Produktkennzeichnung und Werbung
Die Vorschriften bez�glich Werbung wurden an das FEI Reglement angepasst:
Erlaubt sind k�nftig zus�tzlich:
> Werbung auf den Ohrensch�tzern: 80 cm� in H�he des Stirnbandes
> Werbung am Reithelm (in Gel�nde- und Springpr�fungen); vertikal in der Mitte
des Helmes 35 cm lang, 5 cm breit)
II. Besondere Bestimmungen
100 ff. Die breitensportlichen, Reiter- und Fahrer Wettbewerbe werden umfassend im neuen
Regelwerk �Wettbewerbsordnung (WBO)“ beschrieben und erl�utert. Sie sind damit nicht
mehr in der LPO enthalten.
In den �� 150, 160, 170, 180, 190 wird auf die Bestimmungen und Regularien der
Anschlussverb�nde f�r deren jeweiligen Turnierpr�fungen verwiesen.
....
700 ff. Fahrpr�fungen
Traditionspr�fungen und Gespannkontrollen
705 Gebrauchspr�fungen
Ausschreibungen
Alters-Rahmenbestimmungen f�r Teilnehmer: vgl. oben � 65.
711 Beurteilung
Der Einfluss der Anwendung des �Achenbachschen Fahrsystems“ auf die Beurteilung ist
nunmehr fest in der LPO verankert.

712 Richtverfahren
Bei eventuellen Notenabz�gen in der Dressur ist jetzt klar geregelt, dass die Entscheidung des
(�Chef“-)Richters bei C ma�gebend ist.
714 Bewertung
In dieser LPO Bestimmung erfolgte eine redaktionelle und inhaltliche Anpassung an das
Reglement der FEI.
716 Ausschl�sse/ �Jagd um Punkte“
735 Die diversen Ausschlussgr�nde (als Kann- oder Muss-Bestimmungen) wurden v�llig �berarbeitet.
759
721 Beurteilung und Richtverfahren
Wie im Springen wird k�nftig unterschieden:
Richtverfahren A: Standard-Hindernisfahren
Richtverfahren B: Standard-Hindernisfahren mit Stechen
Richtverfahren C: Zeit – Hindernisfahren
Richtverfahren D: Spezial Hindernisfahren x x x
722 Bewertung
753 Die Bewertung im Kegelfahren und Marathon wurde komplett den FEI Reglementbestimmungen
angepasst.
x x x
728 2. Flaggen
Die maximalen Hindernisbreiten (Kegeldurchfahrten) wurden um 20 cm verringert.
742 Kombiniertes Hindernisfahren mit Gel�ndehindernissen
Das �Kombinierte Kegelfahren mit Gel�ndehindernissen“ ist k�nftig in allen Klassen (E, A, M, S)
zugelassen. Die Bewertung entspricht den entsprechenden Bestimmungen im internationalen
Regelwerk.
760 Kombinierte Pr�fungen f�r Fahrpferde
Gem�� LPO 2008 k�nnen kombinierte Pr�fungen mit den klassischen drei Teilpr�fungen auch
wieder als �Vielseitigkeitspr�fung Fahren“ – (mit nur einer Gesamtplatzierung) ausgeschrieben
werden.
850 Kombiniertes Dressur- und Stil-Hindernisfahren
Neu aufgenommen wurde hier das kombinierte Dressur- und Stil-Hindernisfahren f�r die
Klassen E und A.
900 ff. Rechtsordnung
901 Das Veranstalter-Schiedsgericht wurde abgeschafft – vgl. oben � 61. Die betreffenden Paragrafen
der Rechtsordnung wurden redaktionell entsprechend angepasst.
III. Durchf�hrungsbestimmungen
Teil D NEU
zu � 16.4. Identifizierung von Pferden bei PLS
zu � 16.5. Messbescheinigung Ponys
zu � 34 Nennungsschl�sse / Late Entry Turniere
zu � 47 Nummernschilder
zu � 70 Kriterien f�r die Zulassung von Gebissen
zu � 307 Freispring-LP
zu Mindest-Gesamtgeldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise
� 25 Die Mindest-Gesamtgeldpreis-Staffelung wurde �berarbeitet und gestrafft, die entsprechenden
Tabellen redaktionell angepasst.
Die Durchf�hrungsbestimmungen Voltigieren wurden komplett in das neue Aufgabenheft
Voltigieren �bernommen.
Anhang Aufbau und Struktur der Wettbewerbsordnung (WBO)
1 Hier sind in Ausz�gen die wichtigsten Regeln der WBO abgedruckt, um bei gemischten
WBO/LPO Veranstaltungen alle einschl�gigen Bestimmungen parat zu haben.
 

 

Reit- und Fahrverein Fahrsportfreunde Neuss 1995 e.V. - Elvekumer Weg 22 - 41542 Dormagen